AGB

AGB

1.         Allgemeines

1.1.  Die Hallstatt PEB GmbH, FN 329192 g (in der Folge: PEB) betreibt unter der Webseite www.hallstatt-parking.com ein Internet-Portal, das der Regelung des touristischen Busverkehrs im Ort Hallstatt dienen soll. Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates.

ist das Zubringen bzw. Abholen von Gästen für die Durchführung von Besichtigungen, Rundgängen etc. im Ort Hallstatt nur eingeschränkt auf dem dafür vorgesehenen Terminal möglich.

1.2.   Die    PEB   bietet    über   das   auf    der   Webseite   www.hallstatt-parking.com   eingebundene Buchungsportal für Busunternehmen (in der Folge: Busunternehmen) die Möglichkeit, für das Zubringen bzw. Abholen von Gästen Zufahrtberechtigungen online käuflich zu erwerben.

2.         Geltungsbereich

2.1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der PEB und den Busunternehmen, welche über das Buchungsportal der PEB unter der Webseite www.hallstatt-parking.com geschlossen werden.

2.2.   Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Busunternehmens finden keine Anwendung.

2.3.   Mit der Registrierung im System und/oder dem Erwerb einer Zufahrtsberechtigung bzw. eines Zufahrtstickets auf der Webseite www.hallstatt-parking.com stimmt das Busunternehmen diesen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zu.

3.         Registrierung und Bestellvorgang

3.1.   Das Buchungsportal auf der Webseite www.hallstatt-parking.com stellt kein verbindliches Angebot

zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern gibt dem Busunternehmen nur unverbindlich die Möglichkeit, eine Zufahrtsberechtigung bzw. ein Zufahrtsticket käuflich zu erwerben.

3.2.   Für die Nutzung des Buchungsportals auf der Webseite www.hallstatt-parking.com ist eine einmalige Registrierung des Busunternehmens im System erforderlich. Das Busunternehmen gibt folgende Daten an: Hallstatt PEB GmbH und garantiert, dass die von ihm angegebenen Daten, insbesondere jene zu seiner gewerblichen und selbstständigen Tätigkeit, vollständig und richtig sind.

3.3.   Nach Abschluss der Registrierung bietet die PEB dem Busunternehmen die Möglichkeit, im Kundenportal Buchungen, Stornos etc. vorzunehmen und einzusehen. Der Buchungsprozess gliedert sich in die Eingabe von Informationen durch das Busunternehmen in Form der Buchung mit Slot-Selection Einfahrt (Datum, Uhrzeit) und Slot-Selection Ausfahrt, wobei das Ausfahrts-Zeitfenster (Ausfahrts-Slot) mindestens 2:20 h nach dem Einfahrts-Zeitfenster (Einfahrts-Slot) liegen muss. Nach Auswahl des Datums wird dem Nutzer ein Überblick über die verfügbaren Slots am gewählten Tag angezeigt und kann er daraus auswählen. Es ist zwingend die Eingabe eines Einfahrts-Slots und eines Ausfahrts-Slots vorzunehmen. In weiterer Folge erfolgt die Zuweisung von Einfahrts-Slots, Ausfahrts-Slots und des Parkplatzes, auf dem das Busunternehmen im Zeitraum zwischen Einfahrts-Slot und Ausfahrts-Slot den Bus parken kann. In weiterer Folge erfolgt die Überprüfung des Warenkorbs und die Auswahl der Zahlungsmittel. Vor dem Zahlungsvorgang erfolgt die Bestätigung der Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der PEB, dem folgt der Abschluss des Zahlungsvorgangs.

3.4.   Auf Basis des vom Busunternehmen einzugebenden Anreisetag wird dem Busunternehmen auf Basis der Auslastung automatisationsunterstützt ein Überblick über die verfügbaren Slots gegeben, aus denen die Auswahl getroffen werden kann.

3.5.   Die ausgewählten Slots werden in den Warenkorb abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche kann das Busunternehmen den Warenkorb aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Aufrufen der Seite „jetzt bezahlen“ werden dem Busunternehmen abschließend nochmals die ausgewählten Produkte, die angegebene E-Mail-Adresse und die Gesamtkosten inklusive darauf entfallender Umsatzsteuer angezeigt und das Busunternehmen aufgefordert, die Daten zum Bezahlvorgang einzugeben. Eine Bezahlung kann ausschließlich mit folgenden Zahlungsmethoden vorgenommen werden:

-  Kreditkarte

Das Busunternehmen wird automatisch zum sicheren Zahlungsformular des Zahlungsanbieters weitergeleitet. Dieser Vorgang erfolgt ausschließlich durch den Zahlungsanbieter, sodass ergänzende Geschäftsbedingungen des Zahlungsanbieters anwendbar sein können, auf welche die PEB keinen Einfluss hat.

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche gibt das Busunternehmen ein verbindliches Angebot zum entgeltlichen Erwerb der im „Warenkorb“ abgelegten Produkte ab.

3.6.   Sobald die PEB vom Zahlungsanbieter die Bestätigung erhalten hat, dass die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, werden automatisch eine Rechnung, ein autogeneriertes Ticket über Einfahrts-Slot, Ausfahrts-Slot und Zuweisung Parkplatz P 3 (Busparkplatz) via E-Mail an die im Zuge der Registrierung hinterlegte Mailadresse verschickt.

3.7.   Nach Abschluss des Bestellvorganges sind Änderungen der Einfahrts-Slots und Ausfahrts-Slots nur eingeschränkt und unter Berücksichtigung der freien Verfügbarkeiten sowie des Auslastungsgrades bis längstens 17:00 Uhr des Vortages im Kundenportal möglich. Eine Reduktion der gebuchten Slots ist jederzeit möglich, wobei der darauf entfallende Betrag im Falle einer Stornierung ab 2 Wochen vor Anreise verfällt. Eine Erhöhung der Slots ist nachträglich nicht mehr möglich und erfordert einen neuen Buchungsvorgang.

4.         Zufahrtsberechtigung und Zufahrtsticket

4.1.   Die Zufahrtsberechtigung zum Terminal enthält einen QR-Code, GPS-Koordinaten des Parkplatzes P3, ein Straßenkartenausschnitt sowie eine fortlaufende Nummer, ein Gültigkeitsdatum sowie Angaben zum Einfahrts- und Ausfahrts-Slot. Sie berechtigt das Busunternehmen zur Nutzung des Zufahrts-/Abfahrtsterminals für das Zubringen bzw. Abholen von Gästen für die Durchführung von Besichtigungen, Rundgängen etc.

4.2.   Bei Einfahrt innerhalb des Einfahrts-Slots erhält das Busunternehmen ein Ticket, mit dem es in den Parkplatz P3 einfahren kann, auf welchem der Bus für den Zeitraum zwischen Einfahrts-Slot und Ausfahrts-Slot abgestellt werden kann.

4.3.   Das Busunternehmen bzw. dessen Busfahrer haben bei Zufahrt zum Terminal die Zufahrtsberechtigung vorzuweisen und die Überprüfung erfolgt mittels Scan des QR-Codes durch die Kontrollorgane vor Ort. Ein Zufahren zu dem Terminal außerhalb der zugewiesenen Slots infolge Verspätung ist je nach Auslastung möglich; zur Hintanhaltung von Störungen des laufenden Betriebes kann abhängig vom Auslastungsgrad eine Nachreihung vorgenommen werden.

Das Busunternehmen hat jedoch bei Verspätung, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, keinen Anspruch auf Zufahrt. Erfolgt eine Zufahrt im gebuchten Einfahrts-Slot oder Ausfahrts- Slot, wird jedoch das Zeitfenster überschritten (z.B., weil Passagiere fehlen) so kann in Ausnahmefällen ein Überschreiten des 20-Minuten-Slots durch die Organe vor Ort gestattet werden, solange es aufgrund der Auslastung möglich ist. Bei Zufahrt eines Busses in dem von ihm gebuchten Zeitfenster ist jedoch das Busunternehmen, das das Zeitfenster überschreitet, verpflichtet, unverzüglich den Terminal zu verlassen.

Das Zufahren zum Terminal mit ungültiger bzw. nicht vorhandener Zufahrts-Berechtigung (Zufahrtsticket) ist nicht gestattet.

4.4.   Das Busunternehmen bzw. dessen Busfahrer haben bei Zufahrt zum zugewiesenen Parkplatz das Ticket für Parkplatz P3 vorzuweisen.

5.         Preise und Eigentumsvorbehalt

5.1.   Alle auf der Website www.hallstatt-parking.com angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2.   Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Waren im Eigentum der PEB.

6.         Gewährleistung und Schadenersatz

6.1.   Das Busunternehmen hat gemäß § 377 UGB Mängel der erworbenen Produkte zu prüfen und allfällige Mängel umgehend anzuzeigen.

6.2.   Die PEB haftet für Schäden nur, sofern die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt nicht für Schäden aus den Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder positive Vertragsverletzung ist jedenfalls ausgeschlossen

7.         Datenschutz

Die PEB wird die ihr bekannt gegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur vereinbarten Leistungserbringung verwenden und diese nicht an Dritte weitergeben. Für die Bekanntgabe dieser personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung.

8.         Schlussbestimmungen

8.1.   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.

8.2.   Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.

8.3.   Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht des Gerichtssprengels Bad Ischl.